"Ostdeutschlands bestes Steakhaus"

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Vertragsabschluss

1.1
Der Vertrag kommt grundsätzlich durch die schriftliche Annahme bzw. Bestätigung der Buchungsanfrage zustande. Bei einer Bestellung vor Ort reicht ein mündlicher Vertragsabschluss, der anschließend schriftlich bestätigt wird.

1.2
Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, wird der abweichende Inhalt der Bestätigung für den Gast und für das Western-Inn dann verbindlich, wenn der Gast nicht innerhalb von 7 Tagen widerspricht.

1.3
Eine Unter- oder Weitervermietung an einen Dritten bedarf der schriftlichen Einwilligung des Western – Inn

 

§ 2 An- und Abreise/ Unterkunftsbereitstellung

2.1
Ohne anders lautende schriftliche Abmachung hat der Zimmerbezug nicht vor 15.00 Uhr des Anreisetages sowie die Zimmerrückgabe bis 12:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Bei Abreise bis 18:00 Uhr ist der halbe Zimmerpreis, nach 18:00 Uhr der volle Zimmerpreis zu zahlen.

2.2
Das Western-Inn hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und über die Zimmer zu verfügen, falls reservierte Zimmer nicht bis spätestens 18:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages bezogen werden; es sei denn, dass ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.

2.3
Hat der Gast eine Anzahlung geleistet, so bleiben die Räumlichkeiten bis spätestens 12:00 Uhr des folgenden Tages reserviert.

 

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlungsbedingungen

3.1
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Angaben in der Reservierungsbestätigung. Soweit nichts anderes ausgeschrieben ist, umfasst der Preis die Beherbergung, gebuchte Verpflegung und die Mehrwertsteuer.

3.2
Eine Rückvergütung bezahlter, aber nicht in Anspruch genommener Leistungen ist nicht möglich.

3.3
Sämtliche Preisauszeichnungen und -vereinbarungen gelten in EURO ( € ).

3.4
Die Pensions- und sonstigen Leistungspreise verstehen sich grundsätzlich inklusive der derzeitigen gültigen Mehrwertsteuer. Ändert sich nach Vertragsabschluss der Satz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so ändert sich der vereinbarte Preis entsprechend.

3.5
Die Pensionspreise für Einzel- bzw. Doppelzimmer und sonstiger Leistungen ergeben sich aus der Reservierungsbestätigung.

3.6
Bei Reservierungen im Voraus ist das Western-Inn an den Angebotspensionspreis gebunden, sofern innerhalb von 6 Wochen ab Reservierungsbestätigung eine Anzahlung von 30 % des Pensionspreises geleistet wird.

3.7
Bei Buchungen vor Ort wird der Rechnungsbetrag sofort fällig. Generell sind Rechnungen sofort ohne Abzug bei Abreise bar oder mit einer vom Western-Inn akzeptierten gültigen Kreditkarte zu begleichen.

 

§ 4 Nichtanreise, vorzeitige Abreise, Stornierung

4.1
Bei Stornierung durch den Kunden, dessen Nichtanreise gemäß §2 oder vorzeitiger Abreise wird sich das

Western-Inn bemühen das gebuchte Zimmer zu den gleichen Konditionen anderweitig zu vermieten.

4.2
Ist eine anderweitige Vermietung nicht oder zeitweise nicht möglich, hat das Western-Inn Anspruch auf 80 % des vereinbarten Preises (Zimmer und Verpflegungsleistung) . Die ersparten Aufwendungen sind daher mit 20 % des vereinbarten Preises zu berücksichtigen.

 

§ 5 Rechte des Western-Inn

5.1
Verweigert ein Gast die Zahlung des vereinbarten Pensionspreises oder ist er damit im Rückstand, hat das Wester-Inn das Recht, zur Sicherung seiner Forderung Beherbergung und Verpflegung etc. zurückzubehalten.

5.2
Das Western-Inn hat zur Sicherstellung des vereinbarten Pensionspreises ein Pfandrecht an den eingebrachten Gegenständen.

 

§ 6 Haftung des Western-Inn

6.1
Das Western-Inn haftet nicht bei Diebstahl oder Verlust von eingebrachten Gegenständen bzw. Wertsachen wie Bargeld, Schmuck, etc. Auch die Verwahrung von Garderobe und Musikinstrumenten obliegt der Aufsichtspflicht des Gastes. Für Personen- und Sachschäden haftet das Western-Inn, sofern das Western-Inn ein Verschuldensvorwurf trifft.

6.2
Soweit dem Gast ein Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Western-Inns.

6.3
Reklamationen sind vom Gast unverzüglich gegenüber dem Western-Inn auszusprechen. Bei verzögerter Reklamation wird der Anspruch auf Wandlung oder Minderung verwirkt. Die Verjährungsfrist beträgt für jegliche Ansprüche, auch für deliktische Ansprüche, 6 Monate.

6.4
Das Western-Inn haftet nicht für vertragliche oder gesetzliche Ansprüche im Zusammenhang mit Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden. Die Beteiligung an Sport- und anderen Freizeitaktivitäten erfolgt auf eigene Gefahr des Gastes.

 

§ 7 Tierhaltung

Tiere dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Bestätigung bzw. Bewilligung in das Western-Inn mitgebracht werden. Es wird ein Zuschlag von € 15,00 pro Tag berechnet. Damit sind keine weiteren Leistungen verbunden.

 

§ 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus dem Beherbergungsvertrag wird das für das Western-Inn zuständige örtliche und sachliche Gericht vereinbart.

Western Inn Logo

"Deutschlands ältester Westernsaloon"
Fährweg 3
01665 Klipphausen


Telefon: 03521 / 45 22 30
Telefax: 03521 / 45 22 83
E-Mail: info@western-inn.de

Öffnungszeiten

Täglich, ohne Ruhetag: 8-22Uhr
Samstag Sonntag Feiertag: bis 23 Uhr
Amerikanisches Frühstück: täglich ab 8 Uhr


Küchenschluss:
täglich 21.00 Uhr, Samstag 22 Uhr